Hierbei handelt es sich um die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den eigenen Versicherern für Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht und Co, aber auch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfällen und Ähnlichem.
Regulieren diese den Schaden nicht zu Ihrer Zufriedenheit oder ist die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer mangelhaft, wenden Sie sich an mich. Als Ihre Rechtsanwältin in Dresden kann ich Ihnen mit meiner umfangreichen Sachkenntnis und langjährigen Berufserfahrung rechtlich zur Seite stehen.
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