Beratungshilfe

Wenn Sie Beratungshilfe beantragen möchten, bitten wir Sie neben der Vereinbarung eines Termins mit unserem Büro um Beantragung eines Berechtigungsscheins für die Beratungshilfe.

 

Hierzu benutzen Sie bitte nachfolgendes Formular, welches Sie bitte ausfüllen mit allen notwendigen Anlagen versehen und unterzeichnen.

 

Damit gehen Sie bitte zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und lassen sich dort einen sog. Berechtigungsschein aushändigen, welchen Sie uns dann in Ihrem verenbarten Beratungstermin vorlegen.

 

Damit kostet Sie unsere Inanspruchnahme nur noch 15,00 EUR Eigenanteil.

Hier finden Sie uns

Altmarkt 3

01877 Bischofswerda

 

Termine nur nach Vereinbarung 

 

Zweigstelle:
Hauptstr. 34
01909 Frankenthal

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 3594 77 977 72 oder

+49 35954 52097

 

oder schicken uns einfach eine e-mail an info@ra-bansner.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten

Montag        8 - 12 Uhr    13 - 15 Uhr

Dienstag      8 - 12 Uhr   

Mittwoch      8 - 12 Uhr    13 - 15 Uhr

Donnerstag  8 - 12 Uhr    13 - 15 Uhr

Freitag         8 - 12 Uhr

 

außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung

 

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Schüler-Boldt & Bansner