Im Mietrecht vertrete ich die Interessen der Mieter ebenso wie die der Vermieter. So können die speziellen Probleme eines jeden Falles interessengerecht wahrgenommen werden.
Für Vermieter biete ich Beratung und Unterstützung bei der Fertigung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung. Ebenso biete ich Prüfung und Beratung bei Fremdleistungen sowie Abwehr von Mieterforderungen und Kündigung.
Mieter erhalten von mir Unterstützung in Puncto Mängel der Mietsache, falsche Wohnungsgröße, Nutzungsbehinderung, Mietpreisfragen (insbesondere bei Mieterhöhungen) und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
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