Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere die Vertretung nach Verkehrsunfällen hinsichtlich der zivilrechtlichen Schadensregulierung sowie die daran geknüpften Straf- oder Bußgeldverfahren.
Doch auch bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht und weiteren Ordnungswidrigkeiten kann eine Rechtsvertretung erforderlich sein.
Für mich umfasst dieser Bereich auch alle weiteren Probleme des Güterkraftverkehrsrechts,
Fahrpersonalrecht mit eingeschlossen.
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