In sämtlichen Angelegenheiten erhalten Sie alle Leistungen der klassischen Anwaltstätigkeit von der Beratung über die außergerichtliche Interessenvertretung bzw. der Vertretung vor Gericht bis hin zur Durchsetzung der ergangenen Entscheidung.
Jeder Beauftragung geht in der Regel ein ausführliches Beratungsgespräch voraus, in welchem die Chancen und Risiken der Rechtsverfolgung sowie die Vergütungsfrage erörtert werden. Dabei richten sich die Gebühren im Regelfall nach dem RVG und nach dem Gegenstandswert. Es kann aber auch eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Sollte ein persönliches Beratungsgespräch einmal nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - wir finden eine Lösung.
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Termine nur nach Vereinbarung
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Dienstag 8 - 12 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr 13 - 15 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr 13 - 15 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr
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